Rechtsinfos/Vollstreckungsrecht/Vollstreckung EU

Kann man auch innerhalb der EU - insbesondere bei der zunehmenden Globalisierung des Rechts- und Warenverkehrs - titulierte Forderungen leichter vollstrecken?

Ja, denn die Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen innerhalb der Europäischen Union sieht u. a. auch eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung vor. Hierzu sind mittlerweile, anknüpfend an die Brüsseler Vollstreckungsübereinkommen, die EG-Verordnungen VO 44/01, VO 1347/00 und VO 2201/03 ergangen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



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Vollstreckungen in Bankguthaben oder bei Zwangsversteigerungen in Immobilien durch Banken: Unser Bankrechtsspezialisten sind hier Ihre erste Adresse.Bei Vollstreckungen im Ausland helfen Ihnen unsere Spezialisten im internationalen Recht und Europarecht.

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